AGB
des nicht prot. Einzelunternehmens
Das Yogaprojekt
Inhaberin: Dr. Marianne Ronovsky (in der Folge kurz: Yogaprojekt)
1. Geltungsbereich
Mit dem Erwerb eines Yogaprojekt-Passes kommt die Geschäftsverbindung zwischen Kund:innen und dem Yogaprojekt zustande. Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragsarten und Konditionen
2.1. Kund:innen sind berechtigt die Dienstleistungen des Yogaprojekts in Anspruch zu nehmen, insbesondere an „Yogaprojekt-Klassen“ (regelmäßige Einheiten, welche in Form eines „Stundenplans“ bekannt gegeben werden) und an „Yogaprojekt-Workshops“ (spezielle Einheiten, welche jeweils individuell angeboten werden) teilzunehmen.
2.2. Kund:innen können aus den nachfolgenden Yogaprojekt-Pässen wählen:
Einzelklasse
Berechtigt zur Teilnahme an einer Klasse freier Wahl.Blöcke (z.B. „Zehnerblock“)
Berechtigt zur Teilnahme an mehreren Klassen freier Wahl (z.B. an 10 Stunden).Workshoppass
Berechtigt zur Teilnahme an einem WorkshopZeitpass (z.B. 30-Tage-Pass, 90-Tage-Pass)
Berechtigt zur unbegrenzten Teilnahme an allen Klassen freier Wahl für den vereinbarten Zeitraum.Mitgliedschaftspass
Berechtigt zur unbegrenzten Teilnahme an allen Klassen freier Wahl für einen unbeschränkten Zeitraum. Das Vertragsverhältnis wird unbefristet mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Innerhalb der Mindestlaufzeit verzichten die Vertragspartner auf eine ordentliche Kündigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Mitgliedschaftspass jeweils von beiden Vertragspartnern ordentlich zum Letzten eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Vertragsmonat beginnt am Tag des Abschlusses des Vertrages.
2.3. Dem Yogaprojekt und Kund:innen steht das gesetzliche Recht zu, den Zeitpass/ den Mitgliedschaftspass aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Ein derartiger Kündigungsgrund auf Seiten der Kund:innen liegt insbesondere vor, wenn diese ihrenWohnort und Arbeitsort nachweislich an einen anderen Ort verlegt als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wodurch das nächstgelegene Yogaprojekt-Studio nicht mehr in angemessener Zeit besucht werden kann (Fahrzeit von einer Stunde ist angemessen) oder sie an einem gesundheitlichen Gebrechen leidet, wodurch nachweislich (durch ärztliches Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen des Yogaprojekts für zumindest 6 Monaten nicht mehr möglich ist. Im Fall der Kündigung wird Kund:innen der aliquote Anteil zurückerstattet bzw. nicht mehr eingezogen. Ein Kündigungsgrund auf Seiten des Yogaprojekts liegt insbesondere vor, wenn die Kund:innen mit einer Zahlung/ Teilzahlung in Verzug geraten oder sie gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen.
Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen des Yogaprojekts für mindestens 4 Wochen unmöglich machen, so besteht das Recht der Kund:innen unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Mitgliedschaftspass mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.
2.4. Eine Nichtnutzung der angebotenen Leistungen aus Gründen, die nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, berechtigt Kund:innen nicht zur Reduktion oder Rückforderung ihrer Zahlung. Die Pässe sind nicht übertragbar oder in bar ablösbar.
3. Preise und Zahlung
3.1. Sämtliche Preise für die Klassen liegen in Form einer Preisliste an der Rezeption des Yogaprojekts-Studios auf und sind der Homepage des Yogaprojekts zu entnehmen. Die Preise für Workshops werden individuell bekanntgegeben (z.B. auf der der Homepage). Alle Preise verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer.
3.2. Die Preise für Einzelklassen, Blöcke, Workshop- und Zeitpässe sind jeweils durch einmalige Zahlung vor Beginn der Klasse/ des Workshops zu leisten. Bei Mitgliedschaftspässen erfolgt die Bezahlung in monatlich gleich großen Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Vertragsmonats.
3.3. Soweit Sonderkonditionen bei einem Mitgliedschaftspass gewährt sind, haben Kund:innen eine Änderung der Voraussetzung für die Gewährung der Sonderkondition (z.B. Student) unaufgefordert bekanntzugeben. Nach Wegfall der Voraussetzung für die Sonderkondition entfällt die betreffende Ermäßigung für die Kund:innen.
4. Nutzungsrecht
4.1. Mit dem Erwerb eines Yogaprojekt-Passes sind Kund:innen berechtigt, das Yogaprojekt-Studio zu den angebotenen Kurszeiten im Rahmen von Yogaprojekt-Klassen oder Yogaprojekt-Workshops zu nutzen. Kund:innen sind berechtigt jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Klassen/Workshops das Yogaprojekt-Studio zum Umziehen, Duschen etc. zu nutzen. Kund:innen sind verpflichtet sich auf Aufforderung der Yogaprojekt-Mitarbeiter:innen auszuweisen, widrigenfalls ihr/ihm die Nutzung untersagt werden kann.
4.2. Die angebotenen Klassen sind dem Stundenplan zu entnehmen, welcher an der Rezeption aufliegt und welcher auf der Homepage des Yogaprojekts ersichtlich ist.
4.3. Kurzfristige Absagen von Yogaklassen aus besonderem Anlass berechtigen Kund:innen nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan des Yogaprojekts im Wesentlichen eingehalten wird und damit Kund:innen die Möglichkeit haben, auf andere offene Yogaklassen auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen des Yogaprojekts erfolgt. In bestimmten Zeiten, insbesondere in Zeiten der Schulferien, kann der Stundenplan eingeschränkt oder geändert werden. Änderungen oder Einschränkungen des Stundenplans werden rechtzeitig davor angekündigt.
4.4. Die angebotenen Klassen sind offene Stunden; das bedeutet, die Teilnahme an den im Stundenplan ersichtlichen Yogastunden kann ohne Voranmeldung erfolgen. Eine Reservierung über das Internet ist jedoch möglich. Die Räume des Yogaprojekt-Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yogaklasse daher nicht garantiert werden. Kund:innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.
4.5. Eine Teilnahme an Klassen und Workshops ist nur möglich, wenn Kund:innen pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheinen. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmenden niemand mehr eingelassen werden. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten bestehen begrenzte Teilnehmerzahlen.
4.6. Kund:innen stehen alle Leistungen des Yogaprojekts offen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Voraussetzungen erforderlich sind, müssen diese von Kund:innen erfüllt werden. Es besteht keine Verpflichtung des Yogaprojekts zu prüfen, ob die Voraussetzungen durch Kund:innen erfüllt werden. Sollte es für die Mitarbeiter:innen des Yogaprojekts deutlich erkennbar sein, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden Kund:innen darüber in Kenntnis gesetzt. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch das Yogaprojekt.
4.7. Kund:innen haben sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Klassen /Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Klasse/ eines Workshops ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Mobiltelefone oder andere Geräte zu vermeiden. Kund:innen haben sich an die Anweisungen der Yogaprojekt-Mitarbeiter:innen zu halten. Bei groben Verstößen von Kund:innen gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Weisungen der Yogaprojekt-Mitarbeiter:innen, können Kund:innen von der Teilnahme an der Stunde/ dem Workshop verwiesen werden oder der Zutritt zu dem Yogaprojekt-Studio ohne Anspruch auf Rückgabe des Preises verwehrt werden.
4.8. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmern und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird dem Yogaprojekt darüber hinaus das Recht eingeräumt gegenüber Kund:innen ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. In diesem Fall sind noch nicht konsumierte Yogaprojekt-Stunden (aliquot) zurück zu erstatten.
5. Haftung
5.1. Kund:innen werden darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von dem Yogaprojekt keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Soweit nicht ein schuldhaftes Verhalten von Mitarbeiter:innen des Yogaprojekts nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen
5.2. Die Haftung des Yogaprojekts für Vermögens- und Sachschaden (insbesondere im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern durch das Yogaprojekt und seinen Mitarbeiter:innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
6. Gesundheitszustand der Kund:innen
6.1. Die Inanspruchnahme von Leistungen des Yogaprojekts erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Kund:innen tragen die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen. Kund:innen erklären mit dem Erwerb eines Yogaprojekt-Passes verbindlich, dass sie physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Yogaklassen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Yogaklassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist nicht gestattet. Sollten Kund:innen Medikamente einnehmen oder in sonstiger ärztlicher Behandlung sein, ist die Teilnahme an Yogaklassen oder Workshops der Kund:innen vorab mit dem behandelnden Arzt abzuklären.
6.2. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzten in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter:innen des Yogaprojekts sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren.
6.3. Kund:innen versichern mit ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden, die anderen Teilnehmer ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den Kursleiter:innen jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen.
7. Datenschutzbestimmungen
Daten der Kund:innen werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Kund:innen sind damit einverstanden, dass ihre Daten im EDV-System des Yogaprojekts für die Dauer von maximal 10 Jahren nach dem letzten Besuch im Studio gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
8. Geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm.
9. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern Kund:innen eine Emailadresse bekanntgegeben haben, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.